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Informationen zur ersten Vorstellung

eines Patienten im Bereich

 

Kinder- und Jugendzahnheilkunde

 

 

 

Liebe Eltern!

 

Die Erstaufnahme von Patienten in den Bereich Kinder- und Jugendzahnheilkunde erfolgt im Rahmen der Kindersprechstunde. Derzeit (02/2000) besteht eine Wartezeit von ca. 4 Wochen auf einen Termin in dieser Spezialsprechstunde. Eine Behandlung ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn die Kinder von Sorgeberechtigten begleitet sind.

Die Schmerzbehandlung von Kindern durch Mitarbeiter des Bereiches Kinder- und Jugendzahnheilkunde in den Räumlichkeiten des Aufnahmebereiches der Poliklinik für Zahnerhaltungskunde ist in der Regel nicht möglich.

Wenn Sie Sprachprobleme haben, bringen Sie bitte eine Person Ihres Vertrauens mit, die Ihnen übersetzen kann.

 

Auch solche Patienten, die in Narkose behandelt werden müssen, werden im Rahmen der Kindersprechstunde erstuntersucht. Sollte aufgrund akuter Schmerzen durch die Ambulanz der Klinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie sofort ein Termin zur Behandlung in Narkose vergeben werden, kann die Koordination einer gleichzeitigen konservierenden Behandlung nicht gewährleistet werden.

 

Nicht alle Patienten, die in der Kindersprechstunde vorgestellt werden, können in gleicher Weise rasch Termine für umfangreiche Behandlungen bekommen. Die Entscheidung darüber wird intern im Bereich Kinder- und Jugendzahnheilkunde gefällt. Die nachfolgende Prioritätsliste soll es erleichtern, diese Entscheidung nachzuvollziehen:

 

 

  1. Patienten, die sich in stationärer Behandlung der Kinderklinik befinden, oder die kurz vor einem Chemotherapiezyklus bzw. einer Strahlenbehandlung stehen.
  2. Patienten, die an schweren Allgemeinerkrankungen leiden, welche eine zahnärztliche Behandlung dringlich macht, oder die Besondere zahnärztliche Therapieformen erforderlich macht.
  3. Patienten, die an Strukturanomalien der Zähne leiden, Patienten mit genetisch bedingten Zahn- Mund und Kieferveränderungen oder orofazialen Fehlbildungen.
  4. Patienten, die aus der Poliklinik für Kieferorthopädie überwiesen wurden, die dort in regelmäßiger Behandlung sind, und bei denen eine Behandlung beim Hauszahnarzt nicht möglich war.
  5. Patienten, die vom niedergelassenen Zahnarzt oder Kinderarzt überwiesen wurden.
  6. Patienten, die bereits früher in Behandlung der Poliklinik für Zahnerhaltungskunde waren.
  7. Patienten, die ohne Überweisung vorgestellt werden.

 

Bitte bringen Sie ggf. möglichst folgende Unterlagen mit:

  • ggf. Herzpaß, Allergiepaß, ¨
  • bisherige Röntgenbilder der Zähne ¨
  • Untersuchungsheft der Vorsorgeuntersuchungen ¨
  • Arztbrief nach einem Krankenhausaufenthalt (diesen Brief bekommen

Sie in Kopie bei Ihrem Kinderarzt) Überweisung mit Fragestellung ¨

  • Aufstellung der Medikamente und Dosierungen ¨

Wenn Sie vorab Fragen zur Untersuchung Ihres Kindes haben, können Sie unter Tel. 06221-566017 , -566011 anrufen.

 

Informationen für Eltern, deren Kinder noch nie zahnärztlich behandelt wurden

 

 

Liebe Eltern! Patientenname:

 

Ihr Kind soll möglichst schonend und dabei erfolgreich zahnärztlich untersucht (und ggf. behandelt) werden. Dazu ist es oft hilfreich, einige Informationen zum Vorgehen zur Verfügung zu stellen.

Es gibt sehr verschiedene Gründe, warum der Zahnarztbesuch dem Kind unangenehm erscheint:

  • Kleinere Kinder können alleine durch die Fülle neuer Eindrücke überfordert sein. Scheinbar neutrale Sinneswahrnehmungen (z.B. helles Licht, Geräusch des Speichelsaugers) wirken dann bedrohlich. Typischerweise tritt diese Überforderung nicht sofort zu Beginn der Behandlung auf, je länger die Behandlung dauert, desto wahrscheinlicher ist sie. Gutgemeintes Zureden kann die Situation weiter erschweren.
  • Zahnschmerzen fördern die Mitarbeit des Kindes nicht. Im Gegenteil, das Kind versucht instinktiv die schmerzende Stelle zu "schonen", und die Vorstellung, an dem (ohnehin empfindlichen) Zahn könnte eine Behandlung erfolgen, ist unangenehm.
  • Die Natur hat es so eingerichtet, daß Kinder die Stimmungen und Gefühle ihrer Eltern sehr genau aufnehmen können. Dabei ist es möglich, daß die Eltern sich dieser Stimmungen gar nicht bewußt sind. Gerade unangenehme Erinnerungen an Zahnarztbesuche werden gerne verdrängt - und trotzdem kann eine "unmerkliche" Nervosität von Kindern bemerkt werden. Daher kann nicht uneingeschränkt empfohlen werden, Kinder als Beobachter zum Zahnarzt mitzunehmen, um sie an die Behandlung heranzuführen.
  • Eventuelle unangenehme Behandlungen sind durch Ihre Anwesenheit für das Kind oft leichter zu ertragen. Aber: Wenn Sie sich gleichzeitig engagiert in die Behandlung einschalten, geraten Sie neben der Elternrolle auch in die Rolle des Behandlers. So wird Ihr Kind verunsichert.
  • Manchmal sind es kleine Dinge, die große Unterschiede bewirken. Durch geeignete Wortwahl können Ihrem Kind viele Gegenstände nahe gebracht werden, ohne Furcht einzuflößen. Bitte benutzen auch Sie die gleichen Begriffe wie das zahnärztliche Team.
  • Wenn Sie eine Behandlung durch unangemessene Versprechen fördern wollen, können Sie das Gegenteil bewirken, weil das Kind "Verdacht schöpft".
  • Wenn Ihr Kind trotz aller Behutsamkeit ängstlich ist und weint, bedenken Sie bitte, daß dies ein völlig normales Verhalten ist, welches Sie zulassen dürfen. Es ist trotzdem wichtig, erreichbare Ziele zu setzen, und diese dann auch zu erreichen. Ein Behandlungsabbruch wirkt sich erfahrungsgemäß ungünstig auf die zukünftige Angst des Kindes aus. Eine erfolgreich abgeschlossene Behandlung verbessert dagegen die Kooperation, auch nach schwierigen Bedingungen.
  • Vertrauen Sie auf die Kompetenz des Behandlers, und überlassen diesem die Gestaltung des Ablaufs der Therapie und die Gesprächsführung.

 

Die Kinderzahnheilkunde bezieht heute die Eltern bewußt in die Behandlung ein. Bitte beachten Sie die oben genannten Anregungen, aber teilen Sie auch Ihre eigenen Vorstellungen dem Behandler mit. Sie dürfen gerne auch einen Termin zu einem vorbereitenden Gespräch ohne Ihr Kind vereinbaren.

 

Ihr Termin in der Kindersprechstunde:.................................

Ihr Ansprechpartner ist:

Tel. Nr.:

 

 

Anamnesebogen für Patienten mit medizinischen Besonderheiten oder besonderen Zahn-oder Mundveränderungen

 

 

 

Liebe Eltern, bitte haben Sie Verständnis dafür, daß die nachfolgenden wichtigen Fragen zunächst schriftlich an Sie gerichtet werden. Keinesfalls soll dieser Fragebogen an die Stelle des persönlichen Gespräches treten. Er soll im Gegenteil dafür sorgen, daß wichtige Fragen nicht ungeklärt bleiben. Sie müssen nicht alle Fragen beantworten. Für besonders sensible Punkte, die Sie nicht in Anwesenheit des Kindes besprechen wollen, vereinbaren Sie bitte einen gesonderten Termin, oder rufen Sie an!

 

Welches Anliegen führt Sie hierher? Wer hat Sie (ggf.) überwiesen?

 

 

 

Welche Erwartung verbinden Sie mit dem heutigen (nächsten) Termin?

 

 

 

Leidet Ihr Kind an einer schweren Allgemeinerkrankung, oder gibt es sonstige Besonderheiten, die Sie für wichtig halten?

 

 

 

Wann war ggf. der/die letzte

Krampfanfall, Asthmaanfall, Dialyse, Transplantation, Operation, sonstiges wichtiges Ereignis? (Bitte genau bezeichnen was und wann!)

 

 

Hatte Ihr Kind früher Erkrankungen, die Sie für wichtig halten?

ja ¨ ggf. welche?

nein ¨

 

 

Falls Ihr Kind bereits zahnärztlich behandelt wurde: Wie beurteilen Sie das Verhalten?

kooperativ ¨

ängstlich, Behandlung war aber möglich ¨

Behandlungsverweigerung ¨

 

 

Gibt es "Schlüsselreize" für Ihr Kind im Zusammenhang mit der Zahnbehandlung (z.B. gezielte Angst vor Spritzen), oder liegen sonstige Besonderheiten (z.B. Würgereiz) vor?

ja ¨ ggf. welche?

nein ¨

 

 

Haben Sie eigene Erfahrungen bei Zahnbehandlungen gemacht, die Sie in diesem Zusammenhang für wichtig halten?

ja ¨ ggf. welche?

nein ¨

 

Welche Schule (Schultyp) besucht Ihr Kind, bzw. besucht Ihr Kind einen Kindergarten?

 

 

Gab es Besonderheiten bei Schwangerschaft oder Geburt, bzw. kurz nach der Geburt?

ja ¨ ggf. welche?

nein ¨

 

Wie lange wurde Ihr Kind gestillt bzw. welche Säuglingsnahrung haben Sie gefüttert?

 

 

Hat Ihr Kind eine Saugerflasche zum selbständigen Trinken überlassen bekommen (oder zum Einschlafen)?

ja ¨ ggf. bis wann?

nein ¨

 

 

Wann hat Ihr Kind begonnen mit:

Laufen Sprechen keine Windel nachts

erster Milchzahn erster bleibender Zahn

 

 

Wann haben Sie mit Zähneputzen begonnen? Welche Zahnpasta haben Sie benutzt?

 

Haben Sie weitere Kinder? Gibt es ggf. bei diesen Geschwisterkindern Besonderheiten, die Sie für wichtig halten?

ja ¨ wie alt? ggf. Besonderheiten:

nein ¨

 

Wurden (werden) Fluoridtabletten verabreicht?

ja ¨ wie lange? seit wann?

nein ¨

 

Verwenden Sie in Ihrem Haushalt Fluoridsalz, oder wird in dem Haushalt, in dem Ihr Kind überwiegend Essen zubereitet bekommt, Fluoridsalz verwendet?

ja ¨

nein ¨

 

Wo haben Sie in der Zeit der Zahnentwicklung Ihres Kindes (ab Geburt bis 8. Geburtstag) gelebt? Wissen Sie, ob das dortige Trinkwasser Fluorid enthält?

 

Falls auffällige Besonderheiten an Zähnen- oder Kiefer vorliegen: Sind derartige Besonderheiten bereits bei Familienangehörigen beobachtet worden

 

Falls nur ein Elternteil anwesend ist, füllen Sie bitte die nachstehende Erklärung aus:

Ich erkläre, daß ich das alleinige Sorgerecht besitze ¨

Ich handle im Einverständnis des zweiten Sorgeberechtigten und vertrete diesen ¨

 

 

 

 

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